In Deutschland gibt es die Möglichkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe als höchste Strafe für besonders schwere Verbrechen.
Die lebenslange Freiheitsstrafe ist im deutschen Strafrecht verankert und kann verhängt werden, wenn eine Person besonders schwere Verbrechen begangen hat, wie Mord, Totschlag, schwere Brandstiftung oder Völkermord.
Eine lebenslange Freiheitsstrafe bedeutet, dass die verurteilte Person für den Rest ihres Lebens inhaftiert bleibt. Es gibt jedoch die Möglichkeit einer nachträglichen Sicherungsverwahrung, wenn die verurteilte Person auch nach Verbüßung der lebenslangen Freiheitsstrafe als gefährlich angesehen wird.
Es gibt auch die Möglichkeit einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit besonderer Schwere der Schuld. Diese Variante der lebenslangen Freiheitsstrafe erschwert die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung deutlich.
In Deutschland besteht die Möglichkeit einer Begnadigung durch den Bundespräsidenten, aber sie wird nur äußerst selten gewährt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat festgestellt, dass die lebenslange Freiheitsstrafe in Deutschland mit dem Verbot von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe vereinbar ist.
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