Was ist lebenslange haft deutschland?
Lebenslange Haft in Deutschland
Die lebenslange Freiheitsstrafe ist die schwerste Strafe im deutschen Strafrecht. Sie ist in § 38 StGB geregelt und bedeutet, dass der Verurteilte grundsätzlich bis zu seinem Tod im Gefängnis bleibt.
Bedeutung:
- Höchststrafe: Die lebenslange Freiheitsstrafe stellt die schwerste Strafe dar, die in Deutschland verhängt werden kann.
- Nicht wirklich lebenslang: Die Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe wird in Deutschland durch das Institut der Aussetzung zur Bewährung relativiert.
Voraussetzungen:
- Verbrechen: Lebenslange Freiheitsstrafe kann nur für bestimmte schwere Verbrechen verhängt werden, die im Gesetz ausdrücklich genannt sind.
- Mord: Der typische Fall ist der Mord, geregelt in § 211 StGB.
- Besondere Schwere der Schuld: In bestimmten Fällen kann auch bei anderen Tötungsdelikten (z.B. Totschlag) unter Berücksichtigung des § 57a StGB eine lebenslange Freiheitsstrafe in Betracht kommen, wenn die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird.
Aussetzung zur Bewährung:
- § 57a StGB: Nach frühestens 15 Jahren Haft kann die Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden (§ 57a StGB).
- Prüfung: Das Gericht prüft, ob eine Aussetzung mit dem Schutz der Allgemeinheit vereinbar ist und ob der Verurteilte resozialisiert ist.
- Kein Automatismus: Die Aussetzung ist keine automatische Folge des Verbüßens von 15 Jahren. Sie setzt eine positive Prognose voraus.
- Besondere Schwere der Schuld: Wenn das Gericht die "besondere Schwere der Schuld" feststellt, kann die Aussetzung zur Bewährung auch nach 15 Jahren abgelehnt werden. Dies führt faktisch zu einer deutlich längeren Haftdauer. Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist im Gesetz nicht näher definiert und wird von der Rechtsprechung konkretisiert. Sie bezieht sich auf die Gesamtwürdigung der Tat und der Persönlichkeit des Täters.
Rechtsmittel:
- Revision: Gegen ein Urteil, das lebenslange Freiheitsstrafe verhängt, kann Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt werden.
Kritik:
- Verhältnismäßigkeit: Die lebenslange Freiheitsstrafe ist umstritten, da sie als unverhältnismäßig angesehen werden kann, insbesondere wenn keine Möglichkeit der Resozialisierung besteht.
- Menschenwürde: Es wird argumentiert, dass die lebenslange Freiheitsstrafe die Menschenwürde verletzt, da sie dem Verurteilten die Perspektive auf ein Leben in Freiheit grundsätzlich verwehrt.
Alternativen:
- Sicherungsverwahrung: Die Sicherungsverwahrung kann nach Verbüßung der Freiheitsstrafe angeordnet werden, wenn der Verurteilte weiterhin als gefährlich gilt.
- Zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe mit anschließender Führungsaufsicht: Eine solche Kombination kann in manchen Fällen eine Alternative darstellen.